Montag, 21 März 2011 23:27

Landesturnierordnung und Handyklingeln ...

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Aufgrund von aktuellen Nachfragen und Märchen aus 1001 Nacht ...

 

Wenn nicht vorher auf das Ausschalten von Handys hingewiesen wurde, ist nach der LTO auch keine Partie verloren:

 

§ 8 Allgemeine Verhaltensweisen

 

(3) Im Turnierraum dürfen Handys oder andere störende Geräte weder benutzt werden, noch eingeschaltet sein. Verstöße gegen die Benutzung von Handys und anderer störender Geräte werden nach erfolgloser Aufforderung der Unterlassung nach § 9 geahndet.

 

Auch dass dann die gesamte Mannschaft verloren haben soll ist nicht ganz richtig oder auch völlig falsch!

 

Wenn aber der böse Turnierleiter vor der Runde darauf hinweist und dann z.B. "Highway to hell" laut als Klingelton ertönt ... dann sollte man gucken, ob nicht der Gegner nur noch den blanken König hat. Dann gibt es nämlich wieder eine Ausnahme!

 

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