Turnierordnung Senioren des Schachverbandes Schleswig-Holstein
Stand: 14.09.2008
I. Allgemeines
§ 1 Präambel
Es gilt die Landesturnierordnung mit folgenden Abweichungen und Ergänzungen.
II. Mannschaftsmeisterschaften
§ 2 Zulassung
(1) Zu allen Mannschaftskämpfen kann jeder verbandsangehörige Verein beliebig viele Mannschaften
melden. Passive Mitglieder dürfen eingesetzt werden, auch wenn sie die „normalen“ Mannschaftskämpfe für einen anderen Verein spielen.
(2) Während der Saison kann ein Spieler Mannschaftskämpfe der Senioren nur für einen Verein
bestreiten. Mitglieder mehrerer Vereine müssen zu Beginn jeder Saison dem Seniorenreferenten melden, für welchen Verein sie Senioren-Mannschaftskämpfe spielen wollen. Wenn sie dies bis zum 1. November nicht getan haben, sind sie automatisch für ihren Stammverein spielberechtigt.
§ 3 Mannschaftspokalmeisterschaft
(1) Gespielt wird an 4 Brettern nach KO – System.
(2) Jeder Verein darf beliebig viele Mannschaften stellen. Für jede Mannschaft werden 4 Spieler gemeldet. Zusätzlich können beliebig viele Ersatzspieler gemeldet werden, die in allen Mannschaften eingesetzt werden können. Spieler einer niedrigeren Mannschaft dürfen als Ersatz in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden. Wurde ein Spieler in einer Mannschaft eingesetzt, darf er in einer späteren Runde in keiner niedrigeren Mannschaft mehr eingesetzt werden. Kein Spieler darf in einer Runde für mehrere Mannschaften spielen.
(2) Nachmeldungen im laufenden Spieljahr mit einer a-Nummer (1a, 2a, usw.) sind jederzeit möglich. Das gilt nicht für einen Vereinswechsel während des Spieljahres innerhalb Schleswig – Holsteins. Ausgenommen sind auch Nachmeldungen aus dem Bereich des Hamburger Schachverbandes unter den zuvor genannten Voraussetzungen.
(3) Die Bedenkzeit beträgt 2 Stunden für 40 Züge und 30 Minuten für den Rest der Partie pro Spieler.
(4) Die Heimmannschaft spielt an den Brettern 2 und 3 mit den weißen Steinen. Bei
Gleichstand nach Mannschaftspunkten entscheidet die Berliner Wertung. Bei nochmaligem
Gleichstand werden Blitzmannschaftskämpfe mit vertauschter Farbe bis zur endgültigen Entscheidung
angesetzt.
(5) Vor jeder Runde werden die Paarungen und das Heimrecht vom Seniorenreferenten ausgelost, wobei Mannschaften eines Vereins nicht gegeneinander ausgelost werden dürfen.
§ 4 Schnellschachmannschaftsmeisterschaft
(1) Eine Mannschaft besteht aus 4 Spielern und 1 Ersatzspieler. Gespielt wird in der mit der
Mannschaftsmeldung angegebenen Rangfolge (Nr. 1 – 5).
(2) Die Bedenkzeit beträgt 20 oder 30 Minuten und wird mit der Ausschreibung festgelegt. Bei Bedarf
kann sie vom Referenten für Seniorenschach auch noch vor Ort abgeändert werden.
§ 5 Mannschaftsblitzmeisterschaft
(1) Es gilt § 4 Absatz 1
(2) Es gilt § 4 Absatz 2 mit der Maßgabe, dass die Bedenkzeit je nach Ausschreibung 5 oder 7
Minuten beträgt.
III. Einzelmeisterschaften
§ 6 Landeseinzelmeisterschaft (LEM)
Es gilt § 1 Absatz 1 Ziffer 1 a Buchstaben ff ) der Landesturnierordnung.
§ 7 Offenen Landeseinzelmeisterschafft (OLEMS)
Neben der LEM der Senioren (§ 6) kann der Referent für Seniorenschach in Abstimmung mit der
Seniorenkommission eine Offene LEM ausschreiben. Spielbedingungen werden je nach den Erfordernissen des Veranstalters in der jeweiligen Ausschreibung festgelegt.
§ 8 LEM der Senioren im Blitzschach
Es gilt § 5 Absatz 2
§ 9 LEM der Senioren im Schnellschach
Es gilt § 4 Absatz 2
IV Änderung der Turnierordnung
§ 10 Änderung der Turnierordnung
Diese Turnierordnung kann nur durch die Seniorenkommission geändert werden
Die vorliegende Fassung wurde als Umlaufbeschluss am 14.09.09 beschlossen.